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Karlsruhe: Klage gegen Zensus 2011 abgelehnt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011 abgelehnt. Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden in der BRD seien nach verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden, so das Urteil der Karlsruher Richter am Mittwoch. In der Folge werde es keine Korrekturen bei finanziellen Zuwendungen geben. Wieviel Geld eine Stadt über den Finanzausgleich bekommt, hängt von der Einwohnerzahl als der zentralen Berechnungsgröße ab. Berlin und Hamburg hatten Klage eingereicht, weil sie aufgrund der Neuberechnung jährlich auf mehrere Millionen Euro verzichten müssen. Die Einwohnerzahl der beiden Städte war nach unten korrigiert worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2018, Seite 4, Inland

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