Karlsruhe bestätigt HNG-Verbot
Karlsruhe. Die neofaschistische »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene« (HNG) bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage des 2011 durch das Bundesinnenministerium aufgelösten Vereins ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Mildere Mittel als ein Verbot seien nicht in Betracht gekommen, hieß es zur Begründung. Die HNG war mit rund 600 Mitgliedern der größte bundesweit tätige Neonaziverein. (dpa/jW)
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