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Drittes Geschlecht im Geburtenregister

Berlin. Die Bundesregierung hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die es intersexuellen Menschen ermöglichen soll, ihre Identität ins Geburtenregister eintragen zu lassen. Der zusätzliche Eintrag soll »divers« lauten. Den Gesetzentwurf für eine solche dritte Geschlechtsoption billigte das Bundeskabinett am Mittwoch, wie das Justizministerium in Berlin mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine entsprechende Neuregelung bis Ende 2018 verlangt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2018, Seite 4, Inland

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