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Nach Bespitzelung durch Vorgesetzte geeinigt

Erfurt. In einem Prozess um die Beschattung eines Logistikangestellten im Auftrag seiner Vorgesetzten haben beide Seiten einen Vergleich geschlossen. Der Mann hatte in seiner Bespitzelung durch Privatdetektive einen unzulässigen Eingriff in seine Privatsphäre gesehen und verlangte vom Unternehmen eine Entschädigung. Im Vergleich, den der Anwalt des Klägers am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Logistiker schloss, wurde nun eine Entschädigung von 1.200 Euro geregelt. Der Betrieb hatte 2016 eine Detektei eingeschaltet, weil er vermutete, dass der Mitarbeiter eine Krankschreibung über zwei Monate statt zur Genesung für Umbauten an seinem Haus nutzte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2018, Seite 5, Inland

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