Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Aus: Ausgabe vom 16.08.2018, Seite 2 / Inland

Oberstes NRW-Gericht: Sami A. zurückholen

Münster. Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. in die Bundesrepublik zurückholen. Das teilte das Gericht in Münster am Mittwoch mit. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz geurteilt. Damit ist die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung gescheitert. Die Stadt kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei »offensichtlich rechtswidrig« gewesen. (dpa/AFP/jW)