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Arbeitsmarktreform in Italien

Rom. Italiens Parlament hat am Dienstag abend eine Arbeitsmarktreform beschlossen. Das Gesetz mit dem Namen »Dekret Würde« sieht u. a. vor, dass die Laufzeit befristeter Verträge von bisher 36 Monaten auf zwölf Monate reduziert wird. In Ausnahmefällen seien 24 Monate möglich. Diese befristeten Verträge dürfen künftig nur noch vier- statt fünfmal verlängert werden.

Weiterhin müssen Unternehmen künftig höhere Abgaben für Leiharbeit entrichten und strengere Auflagen erfüllen. Das Gesetz geht auf ein Wahlversprechen des Bündnisses »Fünf Sterne« zurück, das mit der rechtsgerichteten Lega die Regierung bildet. Es soll vor allem jungen Menschen, die besonders von der hohen Arbeitslosigkeit in Italien betroffen sind, helfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.08.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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