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Hamburg: Durchsuchung rechtswidrig

Hamburg. Erneut ist eine Polizeiaktion in Hamburg im nachhinein kassiert worden: Das dortige Amtsgericht habe bereits in der vergangenen Woche die Durchsuchung von Räumlichkeiten des linken Wohnprojektes »Plan B« in der Hafenstraße für rechtswidrig erklärt, hieß es in einer Mitteilung vom späten Sonntag abend. Es habe »keine Durchsuchungsanordnung« vorgelegen, wird dort aus der Begründung zitiert. Am 18. Juli 2016 hatte ein Großaufgebot von rund 250 Polizisten, darunter vermummte Spezialeinheiten mit Maschinenpistolen, die Wohnung gestürmt. Dabei stellte es eine »handelsübliche Verteilersteckdose sicher«, heißt es weiter. Ein Bewohner des Wohnprojekts kritisierte, es habe sich »weniger um eine Hausdurchsuchung als um einen bewaffneten Einbruch« gehandelt, der lediglich der Einschüchterung dienen sollte. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2018, Seite 4, Inland

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