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Rundfunkbeitrag mit Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im großen und ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von der zweiten Zahlung stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. Gegen den Rundfunkeitrag hatte es zahlreiche Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos. So hatte das Bundesverwaltungsgericht das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist jetzt das letzte Wort in dem langen Streit gesprochen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2018, Seite 15, Medien

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