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Aus: Ausgabe vom 29.06.2018, Seite 15 / Feminismus

Expertenanhörung zum »Werbeverbot«

Berlin. Über das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu »werben«, ist am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung im Bundestag kontrovers diskutiert worden. Stellungnahmen zu den Festlegungen des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) wurden unter anderem von Vertreterinnen des Bundesverbandes der Pro-Familia-Beratungsstellen, des Kommissariats der katholischen Bischöfe und des Deutschen Juristinnenbundes abgegeben. Zu Wort kamen im Rechtsausschuss des Parlaments außerdem drei Rechtswissenschaftler sowie eine Gynäkologin und ein Gynäkologe. Vier Sachverständige sprachen sich für die Streichung des Paragraphen aus, vier dagegen, ein weiterer für einen FDP-Gesetzentwurf zur Abmilderung der geltenden Regelung.

Die Pro-Familia-Bundesvorsitzende Daphne Hahn plädierte klar für die Abschaffung des aus der Nazizeit stammenden Paragraphen. Denn dieser torpediere das Recht von Frauen und Männern auf Informationsfreiheit und freie Arztwahl. Pro Familia unterstützt die vorliegenden Gesetzentwürfe von Linkspartei und Grünen zur Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. (jW)

kurzlink.de/anhoerung219a

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