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15.06.2018
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Hintergrund: Feindstrafrecht
Gülaferit Ünsal war in den 1990er Jahren in Ankara als Stadtplanerin tätig. Bereits als Architekturstudentin war sie gewerkschaftlich und in der Studierendenbewegung aktiv. Sie ist Mitbegründerin der Beamtengewerkschaft BEM-SEN. Im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit wurde ihr die Mitgliedschaft in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front« (DHKP-C) vorgeworfen. Daher wurde sie sowohl in der Türkei als auch später in Deutschland verfolgt. Der Rat der Europäischen Union hat die 1994 gegründete DHKP-C als »terroristische Vereinigung« eingestuft. Mit ihr werden auch die Band Grup Yorum und das »Idil Kültür Merkezi« (Kulturzentrum Idil) in Istanbul in Verbindung gebracht. Besonders stark ist die Organisation in den Istanbuler Stadtteilen Sultangazi und Kücük Armutlu vertreten.
Der Paragraph 129b StGB richtet sich gegen »Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« und ist die Erweiterung des Paragraphen 129a zur »Bildung terroristischer Vereinigungen«. Er wurde im August 2002 gemäß Beschluss des Rates der Europäischen Union ins deutsche Strafrecht eingefügt. Die bloße Mitgliedschaft in betroffenen Organisationen kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) sowie Linksparteichefin Katja Kipping setzen sich für die Abschaffung der Paragraphen 129a und b ein. Kipping erklärte dazu am 8. Mai 2008: »Die Paragraphen 129a und b sind völlig überzogene Reaktionen des deutschen Staates auf die vermeintlichen Bedrohungen durch RAF und ausländischen Terrorismus. Ohne Not werden Bürgerrechte auf dem Altar der Terrorabwehr geopfert. So lange diese Gesinnungs- und Ausforschungsparagraphen existieren, werden sie auch eingesetzt.« (erm)
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