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Kirchenasyl kein Schutz vor Strafverfolgung

München. Kirchenasyl schützt grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag. Kirchenasyl verbiete nicht staatliches Handeln, sagte der vorsitzende Richter. Darunter falle auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei, ergebe sich daraus kein Anspruch auf Duldung – auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen.
Den Freispruch eines ausreisepflichtigen Nigerianers, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte, bestätigte das OLG dennoch. Er habe sich nicht strafbar gemacht, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage einer Vereinbarung mit der katholischen und der evangelischen Kirche eine Einzelfallprüfung eingeleitet hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2018, Seite 1, Inland

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