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Urteil gegen Le Pen rechtskräftig

Strasbourg. Der Gründer der faschistischen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, ist rechtskräftig wegen Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden. Frankreichs höchstes Gericht, das Kassationsgericht, bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz und wies eine Revision Le Pens zurück. Le Pen muss nun 30.000 Euro Strafe zahlen, weil er die Gaskammern der Nazis als »Detail« der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2018, Seite 7, Ausland

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