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Karlsruhe terminiert Urteil zur Grundsteuer

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10. April seine Entscheidung verkünden, ob die Berechnung der Grundsteuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Freitag mit. Die Grundsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, wird für Grundstücke sowie Gebäude auf der Basis von Einheitsdaten erhoben. Diese sind jedoch zum Teil schon Jahrzehnte alt.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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