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EuGH-Urteil gegen private Schiedsgerichte
Luxemburg. Vereinbarungen zu privaten Schiedsgerichten in Handelsstreitsachen zwischen Staaten innerhalb der Europäischen Union verstoßen gegen EU-Recht. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) anhand einer Auseinandersetzung zwischen der Slowakei und einem niederländischen Versicherungskonzern. Weil dem Urteil zufolge im EU-Binnenmarkt Unionsrecht gilt, können letztlich nur ordentliche Gerichte über solche Streitigkeiten befinden. Die Initiative für Transparenz »Lobbycontrol« bewertete das Urteil als »Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa«. (AFP/jW)
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