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Soldaten zu Recht aus der Truppe ausgeschlossen

Mannheim. Mehrere Bundeswehr-Soldaten eines Ausbildungszentrums im baden-württembergischen Pfullendorf sind zu Recht wegen unzulässiger folterähnlicher Aufnahmerituale entlassen worden. Selbst wenn solche Rituale im Einverständnis aller Beteiligten erfolgten, ende der »Spaß dort, wo er die Würde, die Ehre eines Kameraden verletze«, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Im Ausgangsfall waren vier Soldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen wegen des Abhaltens von Aufnahmeritualen entlassen worden. Ihre Behandlung eines »Täuflings« und »Gefangenen« erinnerte laut Gericht äußerlich an Folterszenen, die die Opfer nicht nur in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen, sondern sie gerade auch in ihrer Ehre und Würde verletzen sollten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2018, Seite 1, Inland

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