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Banken einigen sich auf »Basel-III«-Regeln

Frankfurt am Main. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Zentralbanker und Aufseher der Europäischen Union und der USA auf die Ausgestaltung der sogenannten Basel-III-Regeln geeinigt. Die neuen Vereinbarungen sorgten für mehr Sicherheit, »ohne die Kapitalanforderungen deutlich zu vergrößern«, sagte der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, am Donnerstag abend in Frankfurt am Main. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) rechnete vor, dass EU-Banken nach den neuen Regeln im Schnitt 12,9 Prozent mehr Kapital als Rücklage bilden müssen. Es sei nun entscheidend, dass die Vereinbarungen weltweit umgesetzt würden, betonte ­Draghi, der dem Gremium der Chefs von Notenbanken und Aufsichtsbehörden (GHOS) vorsitzt.

Großbanken dürfen künftig unter anderem bei der Berechnung von Kreditrisiken nur in einem bestimmten Maß interne Modelle anwenden. Zu 72,5 Prozent müssen sie sich künftig an die eher konservativen Standardmodelle halten. Von systemrelevanten Banken, die im Fall einer Schieflage das gesamte Finanzsystem gefährden könnten, verlangen die Aufseher zudem noch dickere Kapitalpuffer: Solche Institute bekommen einen 50prozentigen Aufschlag auf den risikobasierten Teil ihrer Rücklagen aufgebrummt.

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Für die Einführung des gesamten Regelwerkes bekommen die Banken viel Zeit: Ursprünglich sollte es ab 2019 losgehen, jetzt soll die Überarbeitung von »Basel III« schrittweise ab dem 1. Januar 2022 greifen. Vollständig umgesetzt werden die Regeln erst nach fünf Jahren Übergangsfrist ab 2027.

Hauptstreitpunkt in den jüngsten Verhandlungen war, wie Banken ihre Kreditrisiken kalkulieren. Davon hängt ab, mit wieviel Eigenkapital Geschäfte abgesichert werden müssen. Viele Großbanken haben dafür eigene Maßstäbe. Dabei ergibt sich oft ein geringerer Kapitalbedarf als bei den Standardvorgaben, so dass ähnliche Finanzanlagen oft sehr unterschiedlich bewertet werden. Vor allem die USA pochten auf Einschränkungen für den Einsatz interner Modelle. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

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