-
29.09.2017
- → Inland
Anwalt: V-Leute wussten vorher von Amoklauf
München. Im Prozess gegen den Waffendealer des Amokläufers, der im Juli 2016 in einem Münchner Einkaufszentrum neun Menschen ermordete, haben Nebenklagevertreter einen 47seitigen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Rechtsanwalt Yavuz Narin, der Hinterbliebene der Opfer vertritt, wandte sich am Donnerstag zudem mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit. Beihilfe zum Mord sei in diesem Fall »durch die Hauptverhandlung sonnenklar erwiesen«, erklärte Narin. »Die Staatsanwaltschaft schützt aber verdeckte Ermittler und V-Personen, die vorab von den Mordtaten wussten.« Dem Angeklagten werde nur fahrlässige Tötung vorgeworfen; und die Staatsanwaltschaft habe bereits ihr Plädoyer vorbereitet. »Wir kämpfen auf verlorenem Posten und müssen zusehen, wie dem Angeklagten offenbar ein Strafklageverbrauch geschenkt werden soll. Er kann im Falle eines rechtskräftigen Urteils später nicht mehr wegen Beihilfe zum Mord belangt werden«, warnte Narin. Der Angeklagte Philipp K. hatte sich in Chats eindeutig neofaschistisch geäußert. Der Amokläufer, dem er die Tatwaffe beschaffte, hatte es vor allem auf Jugendliche mit Migrationshintergrund abgesehen. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!