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Gericht weist Klage ­gegen VW ab

Hannover. Das Landgericht Hannover hat die Klagen von Aktionären gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung des Jahres 2016 abgewiesen. Die Kläger hatten moniert, dass Vertreter des Landes Niedersachsen und des VW-Großaktionärs Katar im Aufsichtsrat nicht unabhängig seien. Außerdem habe das Management von Volkswagen schon vor dem Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals im September 2015 über die Manipulation von Abgaswerten Bescheid gewusst. Das Gericht erklärte, diese Anschuldigungen hätten die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

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