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G-20-Proteste

Juristischer ­Widerstand

Von Lina Leistenschneider, Hamburg

Rund um die geplanten Protestcamps im Rahmen der Aktionen gegen den G-20-Gipfel in Hamburg hat sich in den vergangenen Tagen ein juristisches Tauziehen entwickelt. So war das zunächst im Hamburger Stadtpark geplante »Antikapitalistische Camp« bereits im vergangenen April als politische Kundgebung angemeldet worden. Die zuständige Versammlungsbehörde verwehrte jedoch von Anfang an die Genehmigung. So musste durch alle juristischen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Anfang vergangener Woche stellte Karlsruhe dann eindeutig fest, dass ein politisches Camp unter dem Schutz des Versammlungsrechtes steht.

Trotzdem verboten die Behörden jede Übernachtung in den Zeltlagern. Die Anwälte mussten also erneut das Verwaltungsgericht anrufen und beantragten ein Camp im Elbpark Entenwerder. Das Verwaltungsgericht entschied noch am Abend des vergangenen Samstag, dass dieses Camp ohne Auflagen genehmigt werden müsse. Die Polizei setzte sich jedoch eigenmächtig darüber hinweg, verhinderte am Sonntag zunächst den Campaufbau und ging am Abend schließlich gewaltsam gegen mehrere Schlafzelte vor.

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Am Mittwoch nachmittag entschied dann das Oberverwaltungsgericht endlich, dass das Camp erlaubt ist. Als Vertreter der Versammlungsbehörde daraufhin das Camp aufsuchen wollten, war es jedoch nicht mehr vorhanden. Die Bewohner hatten die Konsequenz aus der tagelangen Drangsalierung gezogen und die Zelte abgebrochen

Die juristische Auseinandersetzung war ein Akt des Widerstandes. Polizei und Politik mussten sich immer wieder für ihr Vorgehen rechtfertigen, so dass auch in bürgerlichen Medien deutlich wurde, dass die Behörden willkürlich handelten. Es kam zu zahlreichen Solidaritätsaktionen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2017, Seite 3, Schwerpunkt

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