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Italien: Folter wird Straftatbestand

Rom. In Italien gilt Folter künftig als eigener Straftatbestand. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch abend von der italienischen Abgeordnetenkammer verabschiedet. Es sieht vor, dass Folter mit Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren bestraft wird. Wird sie von Polizisten oder anderen öffentlich Bediensteten verübt, drohen Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren. Menschenrechtsorganisationen hatten kritisiert, dass Folter in Italien bislang nicht als eigener Straftatbestand behandelt wurde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2017, Seite 6, Ausland

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