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Entschädigung für muslimische Lehrerin

Berlin. Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien am Montag einen Vergleich. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch tragen dürften. Das schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.06.2017, Seite 15, Feminismus

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