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Horrorclown zu Haftstrafe verurteilt

Recklinghausen. In einem der ersten Strafprozesse gegen sogenannte Horrorclowns ist am Freitag eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Angeklagt war am Freitag ein Paar aus dem nordrhein-westfälischen Datteln. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1.000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom Freitag waren die Angeklagten im Oktober 2016, neun Tage vor dem Gruselfest Halloween, mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.06.2017, Seite 4, Inland

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