-
13.05.2017
- → Feuilleton
Ungemach 21
Neues Ungemach bei »Stuttgart 21«. An einigen Bauabschnitten wurden deutliche Hinweise auf eine ausgedehnte Population der artgeschützten Mauerechsen gefunden. Die müssen nun dringend umgesiedelt werden. Unter Androhung roher Gewalt. Wie schon im Falle der Zwangsdeportation der Juchtenkäfer anno 2013.
Die Kosten liegen bei 4.000 bis 40.000 Euro pro Echse (ohne Familiennachzug). Bei 250 bislang amtlich registrierten Exemplaren wären das, grob geschätzt, 8,5 Milliarden Euro, also nicht ganz das Doppelte der ursprünglich veranschlagten Stuttgart-21-Gesamtbaukosten.
Bisher fehlt es an Fachkräften, die die Mauerechsen artgerecht einfangen und zum Weitertransport aufbereiten könnten. Ein Grund dafür ist, dass in manchen Bundesländern das Einsammeln und Verpacken von Mauerechsen nicht zum Schulstoff gehört. Hier haben die Landesbehörden die Entwicklung verschlafen und an falscher Stelle gespart. Als Folge müssen sie deutlich nachkorrigieren. Der Fall befeuert die Diskussion um »G8« oder »G9« (acht- oder neunklassiges Gymnasium) in Stuttgart.
Wanderkrötenwegebauindustrie, Juchtenkäferkäfigschutz und Mauerechsenbetreuung verschlingen im Ländle mittlerweile 77 Prozent des Haushaltsbudgets und machen 130,7 Prozent des Bruttosozialprodukts aus. Längst verweist die exportorientierte Branche die Automobilindustrie (Daimler-Benz, Porsche) auf hintere Ränge.
Als neue Heimat der schwäbischen Mauerechsen bieten sich die Feuchtgebiete und Grotten rund um den Berliner Flughafen (BER) an. Die dortigen Behörden blicken der Integration der Neuankömmlinge zuversichtlich entgegen und verweisen auf die Bereicherung der Region durch schwäbische Leitkultur. Die Erfahrungen mit Weckle (statt Schrippe), Fleischküchle (statt Boulette) und Tannenzäpfle (statt Schulle) könnten kaum besser sein.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!