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Pilotenstreik landet in Karlsruhe

Wiesbaden. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Grundrechtsklage der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) gegen die Einschränkung ihres Streikrechts am Mittwoch in Darmstadt aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Piloten hatten gegen eine einstweilige Verfügung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom September 2015 geklagt, mit der ein Streik untersagt worden war. Das LAG vertrat damals die Ansicht, dass eine Motivation für die Arbeitskampfmaßnahmen in dem Versuch gelegen habe, das Billigkonzept bei der Lufthansa-Tochter Eurowings zu verhindern und der Streik daher illegal war. Inhaltlich wird die Sache nun in Karlsruhe entschieden. Cockpit hatte sich in einer Verfassungsbeschwerde auch an das Bundesverfassungsgericht gewandt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.05.2017, Seite 5, Inland

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