Zum Inhalt der Seite

Zschäpe-Anwälte haben wieder Nase voll

München. Drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe haben erneut ihre Entlassung aus dem Münchner NSU-Prozess beantragt. Das Mandat sei für sie »auch in persönlicher Hinsicht nicht mehr zumutbar«, schrieben die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Zugleich warfen sie ihren Mitverteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert vor, sie über Zschäpes Absichten unzureichend oder falsch informiert zu haben. Das wiesen Grasel und Borchert am Dienstag zurück. Heer, Stahl und Sturm reagierten damit auf einen Brief Zschäpes an das Gericht: Sie hatte sich darin von mehreren Befangenheitsanträgen aus deren Feder distanziert. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2017, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!