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Aus: Ausgabe vom 15.03.2017, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EU-Parlament zu Managergehältern

Strasbourg. Aktionäre dürfen in der EU bei der Festlegung von Managergehältern künftig mehr mitreden. Die Abgeordneten des EU-Parlaments billigten am Dienstag in Strasbourg eine entsprechende Reform der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Danach sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben.

Die Mitgliedsstaaten können selbst festlegen, ob die Entscheidung der Hauptversammlung bindend ist oder nur beratende Wirkung hat. Die Reform soll im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten. (dpa/jW)

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