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02.03.2017
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Sichere Herkunftsländer: Bundesrat entscheidet
Berlin. Auf Antrag Bayerns befasst sich der Bundesrat am 10. März erneut mit der Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als »sichere Herkunftsländer«. Damit könnten Asylanträge von Personen aus diesen Ländern pauschal als unbegründet abgelehnt werden. Im März 2016 hatte der Bundesrat Bedenken gegen die Bewertung der Menschenrechtslage im Maghreb in dem Gesetzentwurf angemeldet. Im Mai verabschiedete der Bundestag das Gesetz. (dpa/jW)
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