Zum Inhalt der Seite

Pläne zur anlasslosen Überwachung abgelehnt

Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wendet sich gegen eine anlasslose, automatische Erfassung von Autokennzeichen. Zwar sei der Wunsch »nachvollziehbar«, bei Terrorgefahr »mit automatischen Lesegeräten nach Täterfahrzeugen zu suchen«, sagte Voßhoff den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Freitagausgaben). »Eine allgemeine und anlasslose Kennzeichenüberwachung an innereuropäischen Grenzen würde hingegen zu weit gehen.« Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Regierung, über den am Freitag erstmals im Bundestag beraten wurde. Dabei geht es auch um die Ausweitung der Videokontrolle sowie den Einsatz von Körperkameras bei der Bundespolizei. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!