-
07.12.2016
- → Feuilleton
Bayern verklagt
Nach einem jahrelangen Streit um die Rückgabe von möglicher NS-Raubkunst haben die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim den Freistaat Bayern vor einem US-Gericht verklagt. Der deutsche Anwalt der Erben, Markus H. Stötzel, sagte der dpa am Dienstag in Berlin, seine amerikanischen Kollegen hätten die Klage beim Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht. Flechtheims 70jähriger Großneffe Michael Hulton aus San Francisco und dessen demnächst 90 Jahre alte Stiefmutter Penny Hulton aus England erheben in dem Schriftsatz Anspruch auf acht wertvolle Werke der Klassischen Moderne, darunter sechs Gemälde von Max Beckmann (1884–1950). Der Freistaat hat dies bisher stets zurückgewiesen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Bilder dem Galeristen von den Nazis weggenommen oder abgepresst wurden. Die Kläger machen dagegen geltend, Flechtheim sei noch 1933 deren Besitzer gewesen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!