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Gericht lockert Verbote für Partys am Karfreitag

Karlsruhe. Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt.

Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert. Die zum Abschluss geplante »Heidenspaß-Party« wurde – wie abzusehen war – untersagt. Zu Unrecht, so das Verfassungsgericht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2016, Seite 2, Inland

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