Zum Inhalt der Seite

Vier Jahre Haft nach Zugunglück gefordert

Traunstein. Im Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling, bei dem zwölf Menschen starben, hat die Staatsanwaltschaft am Freitag vier Jahre Haft für den angeklagten Fahrdienstleiter gefordert. Sie sieht es einem Sprecher des Landgerichts Traunstein zufolge als erwiesen an, dass der 40jährige Michael P. durch Spielen mit dem Handy »erheblich abgelenkt« gewesen sei und dadurch den Unfall verursacht habe. Eine Mitschuld der Deutschen Bahn sieht die Anklagebehörde demnach trotz der im Prozess diskutierten möglichen Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen nicht. Das Urteil soll am Montag fallen. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.12.2016, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!