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BGH: Snowden zum NSA-Ausschuss vorladen

Karlsruhe. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen in dem Ausschuss.

Die Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern, oder aber ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist. Eine »definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten Entscheidung«, heißt es in dem Beschluss. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2016, Seite 2, Inland

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