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Kein Grundrecht auf Hebammenbeistand

Strasbourg. Schwangere haben nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kein Grundrecht auf den Beistand von Hebammen bei Hausgeburten. Die 17 Richter der Großen Kammer wiesen am Dienstag die Klagen von zwei tschechischen Frauen ab, die mit Hilfe einer Hebamme zu Hause entbinden wollten, obwohl dies seit 2012 in Tschechien de facto untersagt ist. Nach Auffassung des EGMR liegt es im Ermessensspielraum der einzelnen Staaten, Vorschriften für die Bedingungen von Entbindungen festzulegen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2016, Seite 15, Feminismus

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