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18.11.2016
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Verschleppungsvorwurf im NSU-Prozess
München. Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagte Neonazi Ralf Wohlleben (Foto r.) hat am Donnerstag erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen seine Richter das Verfahren verzögert. Vorangegangen war ein Streit über einen weiteren Befangenheitsantrag, den Wohlleben am Mittwoch gestellt hatte. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte daraufhin erklärt, es sei zu prüfen, ob Wohllebens Antrag »wegen Verschleppungsabsicht als unzulässig anzusehen ist«. Diemer sprach sich nach beiden Anträgen dafür aus, die Beweisaufnahme zunächst fortzusetzen. Der für Donnerstag geladene Zeuge konnte wegen des Streits bis zum frühen Nachmittag nicht vernommen werden. Wohlleben ist angeklagt, weil er die Beschaffung der wichtigsten Mordwaffe der mutmaßlichen NSU-Terroristen, einer Pistole vom Typ »Ceska« mit Schalldämpfer, organisiert haben soll. Der Mitangeklagte Carsten S. hat ausgesagt, er sei diesbezüglich von Wohlleben instruiert worden. (dpa/jW)
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