Zum Inhalt der Seite

Verschleppungsvorwurf im NSU-Prozess

München. Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagte Neonazi Ralf Wohlleben (Foto r.) hat am Donnerstag erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen seine Richter das Verfahren verzögert. Vorangegangen war ein Streit über einen weiteren Befangenheitsantrag, den Wohlleben am Mittwoch gestellt hatte. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte daraufhin erklärt, es sei zu prüfen, ob Wohllebens Antrag »wegen Verschleppungsabsicht als unzulässig anzusehen ist«. Diemer sprach sich nach beiden Anträgen dafür aus, die Beweisaufnahme zunächst fortzusetzen. Der für Donnerstag geladene Zeuge konnte wegen des Streits bis zum frühen Nachmittag nicht vernommen werden. Wohlleben ist angeklagt, weil er die Beschaffung der wichtigsten Mordwaffe der mutmaßlichen NSU-Terroristen, einer Pistole vom Typ »Ceska« mit Schalldämpfer, organisiert haben soll. Der Mitangeklagte Carsten S. hat ausgesagt, er sei diesbezüglich von Wohlleben instruiert worden. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2016, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!