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BRD: DGB warnt vor ­Teilhabegesetz

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat vor dem Bundesteilhabegesetz gewarnt: Die Vorlage könne die Situation von Menschen mit Behinderung eher verschlechtern als verbessern. Das erklärte der DGB am Freitag in einer Mitteilung. So sehe die derzeitige Vorlage vor, den Kreis derer, die ein Anrecht auf die Leistungen haben, einzuschränken. Der Grundsatz »ambulant vor stationär« werde ausgehöhlt, das Recht von Menschen mit Behinderung, selbst zu bestimmen, wie sie wohnen wollen, eingeschränkt. In dieser Form dürfe der Bundestag das Gesetz nicht beschließen, erklärte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2016, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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