Zum Inhalt der Seite

Wowereit scheitert mit Klage gegen Bild

Karlsruhe/Berlin. Das Recht von Politikern auf Privatsphäre hat Grenzen: An Fotos von Klaus Wowereit in Bild, die ihn in seiner Zeit als Berliner Regierungschef beim Abendessen in einem Restaurant zeigen, gibt es nichts zu beanstanden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz. Die Richter stuften die Bilder als Zeugnisse der Zeitgeschichte ein.

Der Streit drehte sich um Aufnahmen des SPD-Politikers in der Berliner »Paris Bar«, einem Prominententreff. Der Fotograf hatte die Bilder im Januar 2013 von draußen durch die Scheibe gemacht – am Abend vor einem Misstrauensantrag im Abgeordnetenhaus gegen Wowereit wegen der Pannen beim Bau des Hauptstadtflughafens BER. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2016, Seite 15, Medien

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!