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Wowereit scheitert mit Klage gegen Bild

Karlsruhe/Berlin. Das Recht von Politikern auf Privatsphäre hat Grenzen: An Fotos von Klaus Wowereit in Bild, die ihn in seiner Zeit als Berliner Regierungschef beim Abendessen in einem Restaurant zeigen, gibt es nichts zu beanstanden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz. Die Richter stuften die Bilder als Zeugnisse der Zeitgeschichte ein.

Der Streit drehte sich um Aufnahmen des SPD-Politikers in der Berliner »Paris Bar«, einem Prominententreff. Der Fotograf hatte die Bilder im Januar 2013 von draußen durch die Scheibe gemacht – am Abend vor einem Misstrauensantrag im Abgeordnetenhaus gegen Wowereit wegen der Pannen beim Bau des Hauptstadtflughafens BER. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2016, Seite 15, Medien

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