Zum Inhalt der Seite

Raubkunst

Die Stadt Köln wird Adolph Menzels Zeichnung »Blick über die Dächer von Schandau« an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgeben, wie der Stadtrat am Freitag mitteilte. Provenienz­forscher hatten rekonstruiert, dass eine jüdische Familie die Zeichnung kurz vor ihrer Flucht in die USA an den Kunsthändler Hildebrand Gurlitt verkauft hatte. Von dem hatte es im Jahr 1939 das Kölner Wallraf-Richartz-Museum erworben. Es sei anzunehmen, dass die Flucht durch den Verkauf des Werks finanziert wurde, erklärte die Stadt. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2016, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!