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Kein Strafverfahren gegen UN-Kommandanten

Strasbourg. Das Massaker im bosnischen Srebrenica im Juli 1995 wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UN-Kommandanten Thom Karremans haben. Die niederländischen Behörden hätten in dem Fall ausreichend ermittelt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strasbourg. Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den Niederländer nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2016, Seite 2, Ausland

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