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Aus: Ausgabe vom 01.09.2016, Seite 15 / Medien

Verlag zahlt keinen Rundfunkbeitrag

München. Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der Münchner Merkur und die tz gehören, wollte den Rundfunkbeitrag sparen und begründete das mit seiner 25prozentigen Beteiligung an einem lokalen Radiosender.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen private Rundfunkanbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung der Konkurrenz beizutragen. Der Gerichtshof gab dem Verlag recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. (dpa/jW)

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