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Patientenverfügung muss eindeutig sein

Karlsruhe. Eine Patientenverfügung muss sich deutlich zu einzelnen medizinischen Maßnahmen oder zu bestimmten Krankheiten äußern. Die Formulierung, »lebensverlängernde Maßnahmen« seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Eine Patientenvollmacht muss danach deutlich machen, ob die bevollmächtigte Person auch über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden kann (Az: XII ZB 61/16). (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.08.2016, Seite 2, Inland

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