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Auskunftsersuchen von Presserecht gedeckt

München. Ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Tageszeitung verstößt nicht gegen die Pressefreiheit und ist damit verfassungsgemäß. Zu diesem Schluss gelangte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Konkret heißt es, die Steuerfahndung dürfe von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu Anzeigen in einer bestimmten Rubrik verlangen.

Im Streitfall richtete die Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts an die Herausgeberin einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts das Auskunftsersuchen. Die Behörde verlangte für einen Zeitraum von zwei Jahren die Übermittlung von Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Annoncen der Rubrik »Kontakte«, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden.

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Das Finanzamt begründete sein Anliegen unter anderem mit einem vom Bundesrechnungshof beanstandeten Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Betriebe und Personen. Die Herausgeberin klagte dagegen, das Finanzgericht wies die Klage aber ab. Der BFH bestätigte diese Entscheidung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.08.2016, Seite 15, Medien

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