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Schleswig-Holstein bleibt gottlos

Kiel. In der Landesverfassung Schleswig-Holsteins gibt es auch künftig keinen Bezug auf Gott. Zwei entsprechende Anträge verfehlten am Freitag im Kieler Landtag die für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit. In einem Fall fehlte nur eine Stimme: Ein überwiegend von CDU- und SPD-Abgeordneten getragener Antrag fand 45 Unterstützer, 46 wären erforderlich gewesen. Ein anderer Antrag kam auf 37 Stimmen. Für den »Gottesbezug« hatte sich vor allem SPD-Fraktionschef und SPD-Bundesvize Ralf Stegner stark gemacht.

In Deutschland haben neben dem Grundgesetz neun Landesverfassungen einen Gottesbezug, in den Verfassungen von sieben Bundesländern findet sich keine solche Formulierung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2016, Seite 1, Inland

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