Gegründet 1947 Mittwoch, 24. April 2024, Nr. 96
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 23.06.2016, Seite 1 / Inland

Verfassungsschutz soll Minderjährige überwachen

Berlin. Die Namen Jugendlicher sollen künftig schon ab 14 Jahren von den Sicherheitsbehörden gespeichert werden dürfen. Dies sieht ein Änderungsantrag von Union und SPD zum Anti-Terror-Paket vor, für den der Innenausschuss des Bundestags am Mittwoch grünes Licht gab. Bislang darf der Verfassungsschutz nur Daten von Personen speichern, die mindestens 16 Jahre alt sind. Behördenchef Hans-Georg Maaßen hatte auf eine entsprechende Änderung gedrängt. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Als Auflage für die Überwachung sieht der Antrag vor, dass Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden müssen, sofern keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind. Bei Personen ab 16 muss die Speicherung nach zwei Jahren überprüft und spätestens nach fünf Jahren gelöscht werden. Der Verfassungsschutz hatte es als Problem bezeichnet, dass er Daten von Personen unter 16 bislang nicht speichern darf. (dpa/jW)