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Ungarns Justizreform nicht rechtens

Strasbourg. Ungarn hat mit seiner Justizreform von 2012 gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strasbourg. Infolge der Änderungen war der damalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, András Baka, dreieinhalb Jahre vor dem Ende seiner Amtszeit suspendiert worden. Dies verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Baka hatte wiederholt Gesetzesvorhaben kritisiert. Nun stehe ihm eine Entschädigung zu. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2016, Seite 7, Ausland

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