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Niederlande: Gesetz zur Bestrafung von Freiern

Den Haag. Der Besuch bei einer Zwangsprostituierten wird in den Niederlanden strafbar. Das Parlament stimmte einem entsprechenden Gesetzesvorschlag am Dienstag in Den Haag zu. Danach können Freier strafrechtlich verfolgt werden, wenn es deutliche Anzeichen gibt, dass die Frau zu dieser Arbeit gezwungen wird. Als Beispiele wurden etwa Spuren von Misshandlung genannt oder wenn sehr junge Frauen in einem Kellerverschlag arbeiten. Die erste Kammer des Parlaments muss noch zustimmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.06.2016, Seite 15, Feminismus

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