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Dienstunfall auf Beamtenklo

Berlin. Der Gang auf die Toilette ist eine höchst private Angelegenheit, nicht aber für Beamte: Während Sozialgerichte das Erleichtern auf dem WC als »eigenwirtschaftliche Tätigkeit« bezeichnen, entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin, dass der Unfall eines Beamten auf einem Behördenklo dem Dienstherrn »zuzuordnen« ist. Im Ausgangsfall hatte sich eine Amtsfrau im Toilettenraum des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg während der Dienstzeit an einem zur Lüftung geöffneten Fensterflügel den Kopf gestoßen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.05.2016, Seite 5, Inland

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