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Aus: Ausgabe vom 26.05.2016, Seite 2 / Inland

Mindestlohn: Urlaubsgeld darf angerechnet werden

Erfurt. Beschäftigten darf beim gesetzlichen Mindestlohn das Urlaubsgeld angerechnet werden. Vereinbarungen, wonach das Urlaubsgeld in Raten monatlich ausbezahlt und somit die Mindestschwelle von 8,50 Euro pro Stunde erreicht wird, seien unter Umständen zulässig, erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch. Voraussetzung sei, dass solch eine Vereinbarung vorab mit dem Betriebsrat geschlossen wurde.

(AFP/jW)