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Die Ausschüttung von Einnahmen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort an Verlage wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) für hinfällig erklärt. Das Geld stehe nach derzeitiger Gesetzeslage ausschließlich den Autoren zu, erklärten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Damit sei eine »jahrzehntelange Praxis (…) hinfällig«. Den Verlagen entgehen nunmehr jährlich Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich. Seit 1958 macht die VG Wort zentral Vergütungsansprüche aus Urheberrechten geltend und bittet etwa Copyshops und Bibliotheken zur Kasse. Bisher floss etwa die Hälfte der Einnahmen an die Verlage. Laut Urteilsbegründung gibt es für die Buchverlage in Deutschland – anders als für die Presseverleger – derzeit kein Leistungsschutzrecht. Damit fehle den Auszahlungen die gesetzliche Grundlage. Die verlegerische Leistung allein begründe noch keinen Anspruch. Vor dem BGH geklagt hatte ein Autor von Wissenschaftsliteratur. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.04.2016, Seite 11, Feuilleton

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