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Aus: Ausgabe vom 20.04.2016, Seite 5 / Inland

Gentests nur in der Familie

Karlsruhe. Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterte eine 65jährige Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte. Ihre Mutter hatte das schon 1954 in einem Verfahren auf »Feststellung der blutsmäßigen Abstammung« versucht und war nach Einholung eines Blutgruppengutachtens vor Gericht gescheitert. 2009 lehnte dann ein Amtsgericht den Antrag der Tochter ab, den mutmaßlichen Vater zur Abgabe einer DNA-Probe zu zwingen. Karlsruhe bestätigte nun diese Entscheidung im Ergebnis. (AFP/jW)