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Aus: Ausgabe vom 07.04.2016, Seite 4 / Inland

Strafgesetz gegen Zwangsprostitution

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution auf den Weg gebracht. Die nach Angaben aus Regierungskreisen vom Kabinett gebilligte Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren für Freier vor, die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Straffrei bleiben soll der Freier unter Umständen, wenn er den Fall der Zwangsprostitution anzeigt. Auch die Regelungen gegen Menschenhandel und Zuhälterei werden verschärft. Bis zu zehn Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit beziehungsweise durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution veranlasst wird. (dpa/jW)

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